Andreas Hofer Volkslauf am Sonntag, 30. Mai 2010
Das Andreas-Hofer-Jubiläumsjahr bietet einen gebührenden Anlass einen Volkslauf zu organisieren, der den Namen des Freiheitskämpfers trägt. Ziel ist es, einen Lauf zu schaffen, der sich von ähnlichen Veranstaltungen abhebt. Etwas "Neues" soll der "Andreas-Hofer-Volkslauf" sein und somit das Interesse bei Läuferinnen und Läufern wecken. Verschiedene Stationen entlang der Laufstrecke an welchen von Unterhaltung bis hin zu kulinarischem geboten werden und ein Familienfest auf dem Festplatz in St. Martin im Anschluss an den Lauf sollen für Zuschauer und Publikum sorgen.
Der Start erfolgt als Massenstart auf dem Festplatz in St. Martin und führt über die "Kellerlahne" zum Golfplatz und über den Passerdamm wieder zurück nach St. Martin (Ziel kleine Runde). Die Teilnehmer der großen Runde laufen weiter durch das Dorf St. Martin zur St. Anna Brücke und von dort über den Passerdamm bis nach St. Leonhard. Über die Kohlstatt gelangen die Läufer an der Pfarrkirche vorbei zum "Andreas-Hofer-Rundweg", welcher oberhalb des Sandhofes zur Handwerkerzone führt. Von dort geht es bis ins Ziel am Festplatz St. Martin über den Passerdamm talauswärts.
Jeder Teilnehmer der das Ziel durchläuft erhält eine Andreas-Hofer-Volsklauf-Medaille. Sachpreise gibt es für die zwei Gesamtschnellsten und die drei Erstplatzierten pro Kategorie, Pokale für die drei Erstplatzierten der Kinderkategorien, Prämierung der besten drei Firmen- und Vereinsmannschaften auf der großen Runde.
Auf der Strecke gibt es drei Verpflegungsstationen.
Informationen und Anmeldungen: Tourismusverein Passeiertal - Infobüro St. Martin, über ein Formular, das auf www.andreashofervolkslauf.it bzw. in den Werbebroschüren veröffentlicht wird. Das Formular kann direkt auf www.andreashofervolkslauf.it ausgefüllt oder per E-Mail an stmartin@passeiertal.it versendet werden. Außerdem ist die direkte Anmeldung bei allen Infobüros des Passeiertals bzw. über Fax (0039/0473/641596) möglich. Dem Anmeldeformular muss ein ärztliches Zeugnis oder eine Eigenerklärung beiliegen bzw. folgen. Die Meldung ist erst nach korrekter Anmeldung gültig. Bei Nichtantritt entsteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Meldegebühr. |